Teilverkauf einer Immobilie

So einfach nutzen Sie Ihr Immobilienvermögen

Sie haben Wünsche oder wollen sich etwas gönnen und es fehlt an Kapital?

Oder vielleicht denken Sie schon länger über den Verkauf Ihrer Immobilie nach, wollen aber nicht die Sicherheit Ihres Eigenheims aufgeben?

Genau dort bietet sich ein Teilverkauf Ihrer Immobilie an.

Was genau sich dahinter verbirgt und wie der Teilverkauf funktioniert, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Teilverkauf einer Immobilie in Solingen und Umgebung

Was bedeutet Teilverkauf des Hauses?

Der Teilverkauf einer Immobilie oder eines Hauses bezeichnet die Veräußerung von Wohneigentum mit einem Anteil von bis zu 50%. So wird dem Wohneigentümer ermöglicht einen Teil des mit der Immobilie gebundenen Vermögens zu nutzen, während alle Rechte und Pflichten wie beim einem Alleineigentümer beibehalten werden. Der anteilige Kaufpreis wird sofort ausgezahlt.

Ist der Teilverkauf einer Immobilie sicher?

Ja, das ist er. Denn beim Immobilien-Teilverkauf werden Sie als Eigentümer durch ein notariell beurkundetes Nießbrauchrecht abgesichert.

Dieses gewährt Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht und ermöglicht die wirtschaftliche Nutzung, beispielsweise durch eine Vermietung.

Wie funktioniert der anteilige Verkauf einer Immobilie?

Generell läuft der Teilverkauf einer Immobilie wie folgt ab:

  1. Sie lassen den Wert Ihrer Immobilie durch einen unabhängigen Immobiliengutachter, beispielsweise einen Immobilienmakler, durchführen.
  2. Beachten Sie dabei, dass ein Mindestbetrag von 100.000 € ausgezahlt werden muss. Aus dem Immobilienwert wird so errechnet, ob der Teilverkauf machbar ist. Ist Ihr Haus beispielsweise 500.000 € Wert und Sie beschließen 50% zu verkaufen, beträgt die Teilverkaufssumme 250.000 €. Ein Teilverkauf ist somit durchführbar.
  3. Daraufhin bestimmen Sie, wie hoch der zu verkaufende Anteil Ihres Wohneigentums ist (bis max. 50%) und teilen es Ihrem Käufer mit.
  4. Sobald alles geklärt ist, unterbreitet der Käufer ein verbindliches Kaufangebot.
  5. Anschließend wird ein Termin beim Notar vereinbart, bei welchem der Vertrag unterzeichnet wird. Der vereinbarte Betrag wird nach der Unterzeichnung ausgezahlt.
  6. Folglich bleiben Sie in Ihrem gesamten Haus oder Ihrer gesamten Wohnung wohnen oder vermieten das Objekt. Für den veräußerten Teil Ihrer Immobilie zahlen Sie Ihrem Miteigentümer monatlich eine Nutzungsgebühr.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für den Immobilien-Teilverkauf müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  1. Ihre Immobilie muss mind. 200.000 € Wert sein und der Auszahlungsbetrag muss mind. 100.000 € betragen.
  2. Häufig wird ein Mindestalter von mind. 60 Jahren vorausgesetzt, da diese Methode des Immobilienverkaufs vor allem zur Aufstockung der Rente genutzt wird.
  3. Idealerweise sollte Ihre Immobilie lastenfrei sein. Eventuell kann aber eine geringe Restschuld mit der Auszahlung verrechnet werden.

Für wen lohnt sich der Teilverkauf?

Diese Verkaufsmethode lohnt sich vor allem für Menschen im hohen Alter, wenn sie Kapitalbedarf haben und ihre Immobilie nicht aufgeben möchten.

Denn besonders im Rentenalter ist die Aufnahme eines Darlehens oft nur zu ungünstigen Konditionen möglich.

Folgende Vorteile bieten sich Ihnen:

  1. Sie erhalten Kapital ohne sich zu verschulden.
  2. Ihr Zuhause bleibt Ihr Eigentum. Sie können darin wohnen bleiben, es weiterhin renovieren oder umbauen.
  3. Da ein Teil der Immobilie Ihnen gehört, profitieren Sie von zukünftigen Wertsteigerungen.
  4. Mit dem Vorkaufsrecht können Sie oder Ihre Erben den veräußerten Teil jederzeit zurückerwerben.

Kann eine teilverkaufte Immobilie vererbt oder verkauft werden?

Ja, Ihr verbliebener Immobilienanteil kann verkauft oder vererbt werden.

Auch beim bereits verkauften Teil der Immobilie können Erben diesen mithilfe der Vorkaufsrechts zurückerwerben.

Auch Sie können von diesem Recht Gebrauch machen.

Gibt es Alternativen zum Teilverkauf?

Ja, die gibt es. Beispielsweise können Sie Ihre Immobilie mit Wohnrecht verkaufen oder Sie nutzen die Leibrente beim Immobilienverkauf.

Auch gibt es die Möglichkeit einer Umkehrhypothek, bei der die Immobilie durch eine Bank oder Versicherung beliehen wird.

Dabei erhalten Sie eine monatliche Rente, wie bei der Leibrente, oder Einmalzahlung ohne Ihr Haus zu Lebzeiten zu verkaufen. Der Verkauf erfolgt erst nach dem Tod des Eigentümers.

Alternativ können Sie Ihre Immobilie auch über einen regulären Hausverkauf oder Wohnungsverkauf veräußern, um damit beispielsweise eine seniorengerechte Wohnung zu mieten, alternative Wohnkonzepte zu finanzieren oder das Pflegeheim zu bezahlen.

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