Wann fallen eigentlich Steuern beim Hausverkauf an?
Wir zeigen, was Sie wissen sollten
Steuern beim Hausverkauf: Das ist ein Thema, was viele private Hausbesitzer beschäftigt, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihr Zuhause zu verkaufen.
Doch wann fallen sie eigentlich an und wie hoch sind die Steuern wirklich? Genau diesen und weiteren Fragen sind wir für Sie bei Weinberger Immobilien auf den Grund gegangen.
Erfahren Sie im Folgenden alles, was Sie zu Steuern beim Hausverkauf wissen sollten.
Was ist eine Spekulationsfrist und wann beginnt sie?
Die Spekulationsfrist bezeichnet den Zeitraum ab dem Tag, an dem Sie den Kaufvertrag für den Hauskauf unterschrieben haben. Sie beträgt daraufhin 10 Jahre und entscheidet darüber, ob Steuern beim Hausverkauf anfallen. Wer ein Haus weniger als 10 Jahre besitzt und nicht darin gewohnt hat, muss in der Spekulationsfrist generell Steuern auf den erzielten Gewinn aus dem Hausverkauf zahlen.
Wann fallen Steuern beim Hausverkauf an?
Generell fallen Steuern an, wenn:
- Sie Ihr Haus nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben.
- die Spekulationsfrist von 10 Jahren noch nicht abgelaufen ist.
Steuerfrei ist der Gewinn aus Ihrem Hausverkauf hingegen, wenn:
- Sie oder Ihre Familie Ihr Haus bewohnt haben (Wichtig: Steuerlich gesehen zählen ausschließlich Ihre Kinder zur Familie und das nur solange sie noch Kindergeld beziehen).
- Sie Ihr Haus im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben (§ 23 EStG).
Die Regelung gilt auch bei angebrochenen Kalenderjahren. Wer also beispielsweise im Jahr 2013 ein Haus gekauft, erst ab Dezember 2015 selbst bewohnt und im Januar 2017 wieder verkauft, muss ebenfalls keine Spekulationssteuer zahlen.
Wie hoch sind die Steuern innerhalb der Spekulationsfrist?
Wenn Sie Ihr Haus vermietet haben und dieses innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen möchten, hängt die Höhe der zu zahlenden Steuer von einigen Faktoren ab.
Die Höhe der Steuer beim Hausverkauf beeinflussen:
- Höhe des Wertzuwachses und der damit verbundene Veräußerungsgewinn
- persönliche Einkommenssteuersatz
- Anschaffungskosten (darunter fallen auch Kaufnebenkosten)
Daher empfiehlt es sich bei einem vermieteten Haus, falls der Wert der Immobilie stark gestiegen ist, erst nach 10 Jahren zu verkaufen oder Eigenbedarf anzumelden.
Wie sieht es bei Erbschaft mit Steuern beim Hausverkauf aus?
Wer ein Haus erbt, übernimmt die Spekulationsfrist vom Erblasser. Wenn das Haus 10 Jahre im Besitz des Erblassers war, sind Sie auch bei Vermietung durch den Erblasser von der Spekulationssteuer befreit. Außerdem sind Sie von der Steuer befreit, falls der Erblasser
- das Haus selbst genutzt hat.
- im Jahr des Vererbens sowie 2 Kalenderjahre zuvor das Haus selbst genutzt hat.
Bitte beachten Sie, dass eine Erbschaftssteuer dabei trotzdem noch anfallen kann.
Lohnt sich der Hausverkauf, wenn Steuern gezahlt werden müssen?
Das hängt generell immer von der persönlichen Situation ab. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass Steuern nur anfallen, wenn Sie Ihr Haus nicht selbst genutzt haben bzw. innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen möchten.
Falls Sie Ihr Haus trotz Steuern verkaufen möchten, lohnt es sich den Wert Ihrer Immobilie mit einer kostenlosen Immobilienbewertung zu checken. Denn so können Sie anfallende Steuern mithilfe von Einkommenssteuersatz und Co. besser abschätzen.