NRW: Wohnraumförderung
Bereits am 4. Februar 2020 wurden die NRW-Wohnraum-Förderungs-Bestimmungen (WFB) veröffentlicht. Diese damaligen Neuerungen betreffen viele Aspekte der Barrierefreiheit sowie Förderungen für den Umbau zu rollstuhlgerechtem Wohnraum.
Einige Beispiele:
- für den Wohnraum für Rollstuhlnutzende wurden die Zuschüsse pauschal von 5.000 auf 7.000 Euro erhöht.
- Förderungen für Türen mit Nullschwellen zum Balkon oder Garten werden nun mit 1.000 €/Tür gefördert
- Türen mit elektrischer Bedienung können sogar mit 1.500 €/Tür gefördert werden
- für den Umbau zu einer rollstuhlgerechten Küche können 5.000 Euro beantragt werden.
- Aber zu beachten ist, dass Mietwohnungen nur dann gefördert werden, wenn sie barrierefrei im Sinne der aktuellen VV TB NRW sind – und das unabhängig von Gebäudeklasse und Geschossanzahl.
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