Immobilien bei Scheidung und Trennung
Leider ist es tatsächlich so, dass im Rahmen der Corona-Einschränkungen die Zahl der Scheidungen dramatisch steigt. Das beengte gemeinsame Leben scheint dazu beizutragen.
Nicht immer ist eine Trennung eines Paares strittig, sodass man gemeinsam eine gute Lösung für die gemeinsame Immobilie finden kann.
Wichtig dabei ist zu beachten: es gibt zwei Möglichkeiten, die Eigentumsgemeinschaft auflösen
- Eine notariell unterzeichnete Vereinbarung
- eine der beiden Parteien (oder beide) beantragt ein gerichtliches Teilungsversteigerungsverfahren. Das ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung. Diese Verfahren sind allerdings teuer und riskant. Häufig wird dort das selbst gebaute oder mühsam finanzierte Eigenheim zum Schnäppchenpreis veräußert.
Wir beraten Sie gerne – im Vorfeld, wenn noch alles in Ordnung ist (sozusagen: Nur zur Sicherheit) oder natürlich auch im Trennungsfall.
Wir sind diskret und denken in Ihrem Sinne. Denn die Situation ist unangenehm genug.