Hausverkauf mit Wohnrecht
Kann ich meine Immobilie verkaufen und darin wohnen bleiben? Wir zeigen Ihre Vorteile!
Der Hausverkauf mit Wohnrecht: Das ist eine Überlegung, die Eigentümern kommt, wenn die Rücklagen knapp werden, die monatliche Rente nicht ausreicht oder die Instandhaltungskosten zu groß werden. Die einfachste Lösung ist dann der Hausverkauf.
Doch ist ein Eigenheim mehr als eine Immobilie. Es ist unser Zuhause. Wenn wir gezwungen werden, uns davon zu trennen, kann das ganz schön schwierig sein.
Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Haus oder Ihre Wohnung noch weiterhin zu nutzen.
Was ist ein Hausverkauf mit Wohnrecht?
Hausverkauf mit Wohnrecht bedeutet, dass der Wohnrechtsinhaber das Haus oder die Wohnung weiterhin nutzen kann ohne ein Mietverhältnis einzugehen oder der Eigentümer zu sein. Das Wohnrecht wird dann im Grundbuch nach notarieller Beurkundung eingetragen. Dabei kann es entweder befristet oder auf Lebenszeit vereinbart werden. Die Vorschriften dazu finden sich in § 1093 BGB.
Wann sollte ich einen Hausverkauf mit Wohnrecht nutzen?
Wie bei vielen Dingen im Leben, hängt das ganz von Ihrer individuellen Situation ab.
Generell empfiehlt sich ein Hausverkauf mit Wohnrecht, wenn Sie:
- Als Elternteil Ihr Haus zu Lebzeiten an Ihre Kinder übertragen möchten, aber noch darin wohnen bleiben.
- Ihrem nicht verheirateten Lebenspartner ein Wohnrecht einräumen möchten.
- Im Alter zum Pflegefall werden und das Wohnrecht als dingliches Recht für Verwandte oder Pflegepersonal einräumen wollen.
- Sich von den Rechten und Pflichten des Eigentümerdaseins weitgehend freistellen möchten.
- Ihr Haus oder Ihre Wohnung an Verwandte oder potenzielle Käufer verkaufen möchten, aber noch darin leben bleiben.
Lohnt sich ein Hausverkauf, wenn ich darin wohnen bleiben möchte?
Beim Hausverkauf mit Wohnrecht genießen Sie neben dem Wohnrecht einige Vorteile:
- Sie können Streitigkeiten bei vorzeitigem Ableben vermeiden.
- Bei der Wahl des dinglichen Wohnrechts können Sie Verwandten oder Pflegepersonal ein Wohnrecht im Haus oder der Wohnung einräumen.
- Auch ist der Immobilienverkauf an Nicht-Verwandte möglich. Dabei sind vor allem Kapitalanleger und Personen interessant, die erst nach Jahren einziehen möchten.
- Zudem profitieren Sie von finanziellen Vorteilen bei den Steuerfreibeträgen gemäß § 16 ErbStG:
Verwandtschaftsgrad | Steuerliche Freibeträge |
---|---|
Ehepartner | 500.000 € |
Eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
Kinder | 400.000 € |
Stiefkinder | 400.000 € |
Enkel (Eltern verstorben) | 400.000 € |
Enkel | 200.000 € |
Urenkel | 200.000 € |
Eltern oder Stiefeltern | 20.000 € |
Schwiegereltern | 20.000 € |
Geschwister | 20.000 € |
Großeltern | 20.000 € |
Nichten oder Neffen | 20.000 € |
Schwiegersöhne oder Schwiegertöchter | 20.000 € |
Freunde | 20.000 € |
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Spekulationssteuer gemäß Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf mit Wohnrecht trotzdem anfällt. Wenn Sie sich also innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb für einen Hausverkauf mit Wohnrecht entscheiden, fallen auf den Gewinn Steuern an.
Ist es möglich, beim Hausverkauf das Wohnrecht aufzuheben?
Generell gilt, dass ein Wohnrecht nicht ohne Grund aufgehoben werden kann. Das heißt, dass der Inhaber der Löschung seines Wohnrechts zustimmen muss. Alternativ können sich der Wohnrechtsinhaber und Käufer auf eine Abfindung einigen.
Falls der Inhaber nicht zustimmt, kann es zur Löschung des Wohnrechts kommen, wenn:
- Ein befristetes Wohnrecht abläuft.
- Der Wohnrechtsinhaber verstirbt.
- Die Immobilie nicht bewohnbar ist.
- Das Haus oder die Wohnung zwangsversteigert wird.
- Es Bedingungen beim Wohnrecht gibt, die weggefallen sind.
Doch das ist nicht das Einzige, was Sie beachten sollten. Denn gelingt der Hausverkauf mit Wohnrecht, können Probleme auftreten, wenn bspw. die Nebenkosten nicht schriftlich geklärt wurden. Daher empfiehlt es sich immer, einen Immobilienmakler zu Rate zu ziehen.
Gibt es Alternativen zum Hausverkauf mit Wohnrecht?
Ja, die gibt es in der Tat. So können Sie beispielsweise Ihr Haus oder Ihre Wohnung teilvermieten. Auch gibt es die Option der Leibrente, bei der Sie den Verkaufspreis als monatliche Zahlung erhalten.
Was sollte ich zudem beachten?
Beachten Sie außerdem, dass beim Immobilienverkauf mit Wohnrecht der Gewinn niedriger ausfällt als beim reinen Haus- oder Wohnungsverkauf. Das liegt daran, dass das Wohnrecht den Marktpreis mindert, da der Käufer einen für ihn gefühlten Nachteil einstecken muss.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Option die Beste für Sie ist, können Sie sich jederzeit mit uns in Kontakt setzen. Wir von Weinberger Immobilien beraten Sie gerne zu diesem Thema und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.