Muss das Haus bei einem Pflegefall verkauft werden?
Das Wichtigste zum Hausverkauf für das Pflegeheim
Pflegefall, diese Situation belastet Betroffene und Angehörige gleichermaßen. Was passiert nun mit dem Eigenheim? Sollte das Haus der Eltern verkauft werden, um die Pflegekosten zu decken oder gibt es Alternativen?
Erfahren Sie hier alles, was Sie zum Hausverkauf für das Pflegeheim wissen sollten.
Pflegefall: Wann muss das Haus verkauft werden?
Das Pflegeheim kostet im Durchschnitt etwa 3.000 € pro Monat. Eine hohe Summe, die viele nicht sofort aufbringen können. Denn die monatliche Rente oder Zahlungen aus der Pflegeversicherung sind oft nicht kostendeckend.
Viele hoffen dann, dass das Sozialamt hilft und fehlende Beträge übernimmt. Doch ist das nicht ganz so einfach. Denn bevor das Sozialamt Kosten übernimmt, überprüft es erst, ob:
- die pflegebedürftige Person über Vermögen, auch Immobilienvermögen, verfügt.
- Angehörige oder Kinder unterhaltspflichtig sind.
- es vorhandene Gelder von Angehörigen zurückfordern kann.
Ist also ein Haus vorhanden, muss es verkauft werden, bevor das Sozialamt Pflegeheim-Beträge übernimmt. Dennoch gibt es Möglichkeiten einen Immobilienverkauf auch im Pflegefall zu vermeiden.
Kann man den Hausverkauf für das Pflegeheim verhindern?
Ja, das kann man mit der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten. So können Immobilieneigentümer zu Lebzeiten Ihre Immobilie an Erbberechtigte, wie etwa Kinder, weitergeben. Damit entfällt ein Hausverkauf, wenn der Pflegefall eintritt. So kann das Haus nicht mehr genutzt werden, um Pflegeheimkosten zu decken.
Um eine vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten durchzuführen, ist es jedoch wichtig, dass die Schenkung mind. 10 Jahre zurückliegt.
Ist dies nicht der Fall und ist die Frist noch nicht verstrichen, so können Pflegekosten gegen die Beschenkten geltend gemacht werden.
Außerdem kann ein Hausverkauf auch vermieden werden, wenn der Ehepartner in der gemeinsamen Immobilie lebt. Bei einem angemessenen Grundstück kann dieses nämlich als Schonvermögen gelten, welches im Pflegefall nicht genutzt werden darf.
Was sollte beim Hausverkauf für das Pflegeheim beachtet werden?
Generell gilt, dass nur der Eigenheimbesitzer das Haus verkaufen kann. Falls der Eigenheimbesitzer nicht in der Lage ist, kann die Aufgabe an eine andere Person übertragen werden. Dazu wird jedoch eine Vollmacht für den Hausverkauf vom Besitzer benötigt.
Wichtig! Eine Vorsorgevollmacht ist nicht gleich einer Verkaufsvollmacht. Alternativ zu einer Verkaufsvollmacht berechtigt auch eine notariell beglaubigte und beurkundete Generalvollmacht zum Hausverkauf.
Es wird empfohlen eine solche Vollmacht bereits vor Eintritt des Pflegefalls durch einen Anwalt oder Notar festzulegen. Sobald der Pflegefall nämlich eintritt und die betroffene Personen nicht mehr in der Lage ist, eine Entscheidung zu fällen, wird ihr vom Amtsgericht ein Betreuer zur Seite gestellt, der sich dann darum zu kümmern hat.
Das ist deshalb wichtig, da einen Hausverkauf nur durch den Immobilienbesitzer, eine Person mit Vollmacht oder einen vom Gericht festgelegten Betreuer veranlasst werden kann.
Für den Hausverkauf sind zudem folgende Unterlagen wichtig:
- Grundbuchauszug
- Baubeschreibung und Baupläne
- Flurkarte und Lageplan
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Energieausweis
- Aufstellung über Modernisierungsmaßnahmen (eventuell)
- Betriebskosten (eventuell)
Lohnt sich der Hausverkauf mit Makler beim Pflegefall?
Muss das Haus verkauft werden, bieten sich Ihnen zwei Optionen: Privatverkauf oder Hausverkauf mit Makler. Je mehr Zeit Sie haben, desto besser. Denn so können Sie Ihr Haus optimal auf einen Hausverkauf vorbereiten und einen guten Preis erzielen. Jedoch entspricht viel Zeit beim Hausverkauf für das Pflegeheim oft nicht der Realität.
Da der Verkauf des Eigenheims, vor allem bei Pflegefall, oft emotional geladen ist, kann es beim Privatverkauf auch passieren, dass der Preis zu hoch angesetzt wird. Deshalb lohnt es sich vor dem Hausverkauf dem Wert der Immobilie kostenlos ermitteln zu lassen. So erhalten Sie einen Richtwert, der als Verkaufspreis für einen schnellen Verkauf optimal wäre.
Auch lohnt sich ein Hausverkauf mit Makler, da dieser Ihnen mit einem professionellen Exposé und Fotos, dem Schalten von Anzeigen und dem Verhandeln mit Kaufinteressenten zu einem optimalen Verkaufspreis, auch in kurzer Zeit, verhelfen kann.